Interior of a modern building with large glass windows, potted plants, and a staircase visible through the windows.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bonding Bridges GmbH

Teil I: Allgemeine Regelungen (gelten für alle Vertragspartner:innen)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen der Anwerbung, Vorbereitung, Betreuung und Vermittlung internationaler Pflegekräfte zur Arbeitsaufnahme in Deutschland durch die Bonding Bridges GmbH. Die Vermittlung setzt voraus, dass die zu vermittelnden Pflegekräfte, zum Zeitpunkt der Einreise, ein Sprachniveau von mindestens B2 entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen in Deutschland nachweisen.

(2) Diese AGB gelten im Verhältnis

a) zwischen der Bonding Bridges GmbH und den vermittelten Pflegekräften sowie

b) zwischen der Bonding Bridges GmbH und Krankenhäusern, Krankenhausverbünden, Einrichtungen und Trägern (nachfolgend „Kund:innen“).

(3) Soweit Kund:innen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, gelten ausschließlich die AGB der Bonding Bridges GmbH, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

(4) Gegenüber Pflegekräften gelten diese AGB unter Beachtung der gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

(5) Die Bonding Bridges GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ (RAL-GZ 912) sowie der Leitlinien der International Labour Organization (ILO) und des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag mit einer Pflegekraft kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande.

(2) Der Vertrag mit einer Kund:in kommt durch individuelle schriftliche Vereinbarung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Die Entscheidung über die Einstellung einer vermittelten Pflegekraft sowie der Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgen ausschließlich durch die Kund:in in Ihrer Funktion als Arbeitgeber:in.

(4) Arbeitsverträge werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts geschlossen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Die Bonding Bridges GmbH erbringt im Rahmen der internationalen Anwerbung und Integration internationaler Pflegekräfte unterstützende Dienstleistungen, insbesondere:

  • Identifikation und Vermittlung geeigneter Pflegekräfte

  • Beratung zum Anerkennungsverfahren

  • Koordination sprachlicher und fachlicher Vorbereitung

  • Durchführung des Visum- und Relocationprozesses

  • Begleitende Integrationsunterstützung nach Einreise

(2) Die Bonding Bridges GmbH verfolgt ein strukturiertes Integrationskonzept zur Förderung der beruflichen und sozialen Eingliederung internationaler Pflegekräfte. Die konkreten Maßnahmen werden den Vertragsparteien gesondert erläutert.

(3) Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Anspruch auf erfolgreiche Anerkennung, Visumerteilung, Abschluss eines Arbeitsvertrages oder dauerhafte Beschäftigung besteht nicht, soweit behördliche oder gesetzliche Entscheidungen entgegenstehen.

§ 4 Beschwerdeverfahren

(1) Die Bonding Bridges GmbH unterhält ein internes Beschwerdesystem.

Beschwerden können gerichtet werden an:

office@bondingb.com

(2) Beschwerden werden vertraulich behandelt.

(3) Der Pflegekraft enstehen durch die Einreichung einer Beschwerde keinerlei Nachteile.

(4) Beschwerden werden innerhalb von 21 Tagen geprüft und beantwortet.

(5) Zusätzlich können sich Pflegekräfte an externe Stellen wenden, insbesondere:

  • Gütegemeinschaft „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

  • zuständige Behörden

  • Gewerkschaften

  • Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten

§ 5 Einbindung von Drittakteuren

(1) Die Bonding Bridges GmbH arbeitet ausschließlich mit Partner:innen zusammen, die die Prinzipien der fairen Anwerbung einhalten.

(2) Die Bonding Bridges GmbH ist berechtigt, die Einhaltung der in diesen AGB sowie in der Grundsatzerklärung festgelegten Grundsätze durch Drittpartner anlassbezogen sowie stichprobenartig zu überprüfen.

(3) Verstöße gegen diese Grundsätze können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn gegen die in den AGB oder der Grundsatzerklärung festgelegten Prinzipien wiederholt verstoßen wird.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO.

(2) Betroffene Personen werden gesondert über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung informiert.

(3) Die gesetzlichen Betroffenenrechte werden gewährleistet.

§ 7 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für alle Schäden, die sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Darunter fällt die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen

(4) Eine Haftung der Agentur für Schäden, die durch vermittelte Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht werden, besteht nur, soweit diese Schäden auf einer schuldhaften Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Auswahl, Überprüfung oder Vorbereitung der Vermittlung durch die Agentur beruhen. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Arbeits-, Dienst- oder Werkvertragsverhältnisse zwischen der Auftraggeberin und den vermittelten Pflegefachkräften sowie für daraus resultierende Schäden.

(5) Gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Für Kaufleute gilt als Gerichtsstand der Sitz der Bonding Bridges GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem individuellen Vertrag gilt der individuelle Vertrag vorrangig.

TEIL II: Besondere Regelungen für Pflegekräfte

§ 9 Transparenz, Information und Verständlichkeit

(1) Die Pflegekraft wird vor Vertragsabschluss umfassend über Ablauf, Rechte und Pflichten sowie Beschwerdemöglichkeiten informiert.

(2) Die Vertragsunterlagen werden in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt.

(3) Die Pflegekraft erhält Gelegenheit zur unabhängigen Beratung.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung (Pflegekräfte)

(1) Es bestehen keine unzulässigen Bindungsfristen.

(2) Die Pflegekraft kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Schriftform (z.B. E-Mail) kündigen.

(3) Aus der Kündigung entstehen keine finanziellen oder sonstigen Nachteile.

(4) Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Integration bestehen nicht.

TEIL III – Besondere Regelungen für Kund:innen (Arbeitgeber)

§ 11 Employer-Pays-Prinzip

(1) Die Kund:in verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung des Employer-Pays-Prinzips.

(2) Sämtliche im Zusammenhang mit der Anwerbung, Vermittlung, Anerkennung, Einreise, Relocation und Integration entstehenden Kosten werden ausschließlich von der Bonding Bridges GmbH oder der Kund:in getragen.

(3) Eine direkte oder indirekte Kostenübertragung auf die Pflegekraft ist unzulässig.

(4) Es dürfen insbesondere keine Vermittlungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Erfolgsprämien oder Rückzahlungsmodelle von der Pflegekraft verlangt werden.

§ 12 Integrationsverpflichtung

Die Kund:in verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration der Pflegekraft zu implementieren. Hierzu gehören insbesondere strukturierte Einarbeitung und fachliche Begleitung.

§ 13 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Bonding Bridges GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 BGB zu verlangen.

(4) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.